2 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Elternberichte liegen vor

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Eltern legen Zwischenbericht vor

Am 26.03.2011 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung seit zwei Jahren für Deutschland rechtsgültig. Die Bundesregierung muss der UNO einen ersten Zwischenbericht vorlegen, in dem sie die Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention dokumentiert. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS mitteilt, gelingt es der Bundesregierung jedoch nicht, den Bericht fristgerecht vorzulegen. Deshalb dokumentieren die Elternverbände zum heutigen Jahrestag für 11 Bundesländer den Stand der Umsetzung der Bildungs-Verpflichtungen aus der UN-Konvention. Dabei lässt sich im Überblick feststellen: Die Bilanz ist für Deutschland beschämend.
 
Die Pressemitteilung und die Berichte stehen hier zum Download zur Verfügung.