Gemeinsamen Leben Gemeinsam Lernen NRW verlangt substantielle Betroffenenbeteiligung bei der Anhörung zum 9. SchulRÄG

Gemeinsamen Leben Gemeinsam Lernen NRW verlangt substantielle Betroffenenbeteiligung bei der Anhörung zum 9. SchulRÄG

In einer eMail an die Fraktionen im Landtag heute hat Gemeinsam Leben NRW darauf hingewiesen, dass von den über 100 geladenen Experten für die parlamentarische Anhörung zum 9. SchulRÄG am 5.06.2013 nur drei Verbände der Menschen mit Behinderung vertreten sind. Gemeinsam Leben NRW fordert, am Tag darauf in den kleinen Kreis von Sachverständigen aus kommunalen Spitzenverbänden, aus Lehrer- bzw. Schulleitervereinigungen und Förderschuleltern eingeladen zu werden.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

am 5. Juni werden Sie im Landtag eine öffentliche Anhörung zum 9 Schulrechtsänderungsgesetz mit nahezu 100 geladenen Verbandsvertretern und Einzelpersonen durchführen, am 6. Juni eine weitere Sachverständigenbefragung zum Thema, bei der nur eine kleine Gruppe geladen ist, die auch Eingangsstatements abgeben darf.

Wir sind anerkannter Elternverband nach §77 SchulG und als solcher berechtigt gehört zu werden. Hinzu kommt, dass wir als Landesverband von Eltern behinderter Kinder zu dem Kreis gehören, der laut UN-Konvention in besonderem Maße angehört werden soll. Diese Kombination findet sich unter allen Teilnehmer nur dreimal.

Durch den geplanten Ablauf der beiden Anhörungen wird unser doppeltes Anhörungsrecht ausgehebelt, weil wir uns eine Chance zu Wort zu kommen mit einer Gruppe von nahezu 100 Menschen teilen müssen, die überwiegend zu keiner der beiden angesprochenen Gruppen gehören. Wir haben im Übrigen erhebliche Zweifel daran, inwieweit die Gesamtkonzeption der geplanten parlamentarischen Anhörung zu einer substantiellen Beteiligung der betroffenen Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen am Gesetzgebungsverfahren entspricht und somit verfassungsgemäß ist.

Bedenkt man außerdem, dass wir der einzige Elternverband in Nordrhein- Westfalen sind, der für gemeinsames Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung arbeitet – und das seit fast 30 Jahren – so fragen wir uns, wieso ausgerechnet in dem Moment, in dem der Tatbestand, für den wir immer gestritten haben, in ein Gesetz gefasst werden soll, unsere Expertise so wenig gefragt ist, dass wir uns in einer großen Runde von Trägervertretern, Berufsverbänden und Gewerkschaften Gehör verschaffen müssen.

Wir fordern Sie herzlich, aber auch dringlich auf, uns zur Sachverständigenanhörung am 6. Juni einzuladen und hier unserer in 30 Jahren mit Gemeinsamem Unterricht erworbenen Expertise Gehör zu schenken. Wenn bei dieser Anhörung Platz für allein 4 Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände und mehrerer Lehrer- bzw. Schulleiterverbände ist und ein Vertreter von Elternvertretern von Förderschulen geladen ist, so sollte unser doppelter Anspruch diese Verschiebung in jedem Fall rechtfertigen. Die Erfahrung und die Sachkenntnis, die wir bieten können, kann sich nur positiv auf die Diskussion um den Gesetzentwurf auswirken.