Inklusion: Rechtsanspruch gilt!

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mittendrin e.V. PRESSEMITTEILUNG

TROTZ KOSTENSTREIT: DER RECHTSANSPRUCH AUF INKLUSION GILT KOMMUNEN MÜSSEN INKLUSIVE SCHULEN ANBIETEN

13.2.2014 Angesichts der neuerlichen Zuspitzung des Kostenstreits um die inklusive Bildung stellen die Elternvereine in Nordrhein-Westfalen klar: Der Rechtsanspruch auf inklusive Bildung gilt!

Auch wenn die Kommunen wie angekündigt das Land auf Erstattung der Kosten für die Inklusion verklagen, müssen sie im Sommer alles Kindern mit Behinderung für die 1. und die 5. Jahrgangsstufe inklusive Schulen einrichten. Eine Klage hätte kein aufschiebende Wirkung. Kommunen, die sich weigern, genug Plätze für das Gemeinsame Lernen anzubieten, handeln offen rechtswidrig.

"Wir rufen alle Eltern auf, deren Kindern das Gemeinsame Lernen verweigert wird, sich beim Verband Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen oder beim mittendrin e.V. zu melden und Unterstützung für die Durchsetzung ihrer Rechte zu holen", sagt die Vorsitzende des mittendrin e.V., Eva-Maria Thoms.

Der seit nunmehr eineinhalb Jahren erbittert geführte Kostenstreit hat Ängste geschürt und die inklusive Bildung zu einer schier nicht zu bewältigenden Aufgabe stilisiert. In diesem Klima der Verweigerung haben viele Kommunen auch nach drei Jahren politischer Diskussion im Landtag keinerlei Vorbereitungen getroffen, inklusive Bildung aufzubauen. Einige diskutieren offen, den Betroffenen ihr Recht zu verweigern. Damit gilt das Recht auf inklusive Bildung in Nordrhein-Westfalen nur für diejenigen, die in der Lage sind, es vor Gericht einzuklagen.

Die Verbände Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen und mittendrin e.V. bitten um Spenden, um das Recht von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zur Not auch gerichtlich durchzusetzen.

Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen

Der Inklusionsfachverband

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