Kosten für Gebärdendolmetscher an Schulen

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Die Übernahme der Kosten für Gebärdendolmetscher an Schulen ist geregelt. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat am 27.09.2016 ein Merkblatt zum Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern an Schulen gemäß § 42 Abs. 4 und § 100 Abs. 3 SchulG sowie einen entsprechenden Erlass an die Bezirksregierungen versandt. Download unten als Anlage.

Das Inklusionsstärkungsgesetz vom 14. Juni 2016 hat die Ansprüche von Eltern mit Hör- oder Sprachbeeinträchtigungen auf Kommunikationsunterstützung in der Schule neu geregelt, bisher gab es jedoch Unklarheiten bei der Finanzierung.

Die Informationen erhalten Sie unter untenstehenden Link im Bildungsportal des MSW.