Sonderpädagogische Förderung an den Berufskollegs in NRW - Antworten der Landesregierung

Sonderpädagogische Förderung für den Förderbereich Lernen sowie für den Förderbereich geistige Entwicklung an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen

Im Juli hat eine Abgeordnete des Landtages eine kleine Anfrage zum Thema Inklusion an Berufskollegs gestellt.

Mit dem Ende der Klasse 10 verlassen die Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf im Bereich Lernen ihre Förderschulen. Soweit sie keine Ausbildungsstelle erhalten haben, besteht weiterhin Schulpflicht für diese Jugendlichen, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Aber auch als Volljährige möchten viele ihre Schullaufbahn fortsetzen. Wie für viele Schülerinnen und Schüler ohne Beeinträchtigungen ist auch für Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich Lernen der Übergang in ein Berufskolleg sinnvoll. In Nordrhein-Westfalen stehen allerdings nur wenige Berufskollegs zur Verfügung, die speziell für das sonderpädagogische Fördern von Jugendlichen im Bereich Lernen geeignet sind. Um dem Anspruch der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, sollten auch die Berufskollegs verstärkt für eine inklusive Beschulung ausgestattet werden.

Die Antworten der Landesregierung befinden sich in der Anlage.