Rückblick mit Videos zum Kongress "Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!"

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Liebe Leute,

unter nachstehendem Link finden Sie - zum Erinnern, Entdecken, Anregen, Weiterleiten - unsere Multimedia-Dokumentation über den Kongress "Eine Schule für Alle. Inklusion schaffen wir!". Drei Tage im September, an denen Inklusion nicht in Frage gestellt, sondern entwickelt und diskutiert wurde. Mit Eindrücken, Texten, Video-Statements und Bericht über die politischen Diskussionen. Wir wünschen viel Spaß!

mittendrin e.V.

Luxemburger Straße 189

50939 Köln

0221/ 33 77 630

NRW:Menschenrechtliche Verpflichtung für ein inklusives Schulsystem umsetzen

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Ein Artikel von Dr. Brigitte Schumann

Dies ist die zentrale Botschaft des dreitägigen Kölner Kongresses
von mittendrin e. V. und die nachdrückliche Forderung der Monitoringstelle
am Deutschen Institut für Menschenrechte, die mit zwei Referenten teilnahm.

Auf dem bundesweiten Kongress „Eine Schule für alle - Inklusion schaffen wir" vom 8.-10. September an der Universität zu Köln,
die der Kölner Elternverein mittendrin e.V. veranstaltete, wurde in einem breit angelegten Workshop­-Angebot dargestellt, wie Schulen sich den Anforderungen der Inklusion stellen,
ohne die bestehenden Probleme unter den derzeitigen bildungspolitischen Rahmenbedingungen schönzureden oder
gar zu verschweigen. Allgemein wurde die Sorge geäußert, dass die neue Landesregierung mit ihrer angekündigten „Neuausrichtung" der Inklusionsplitik die Bedingungen für eine inklusive Schulentwicklung verschlechtert bzw. verhindert.

Der gesamte Artikel wird hier als Download zur Verfügung gestellt.

Inklusion/ Programm Großer Informationstag in Köln

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Inklusion in der Schule, in der Freizeit und im Beruf Öffentlicher Informationstag

Sonntag 10. September 2017, 10 – 17 Uhr

Ort: Universität zu Köln

Veranstalter: mittendrin e.V.

Seminare, Vorträge, Diskussion "Inklusion: Wie geht´s weiter in NRW?", Rede der Schulministerin Yvonne Gebauer

Seit dem Schuljahr 2014/2015 haben Kinder mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen das Recht auf Gemeinsames Lernen in der Regelschule. Die „Inklusion“ in der Schule hat seitdem für viel Streit gesorgt. Lehrer und Kommunen haben über Überforderung geklagt. Eltern fühlten sich mit ihren Kindern nicht überall an den Regelschulen willkommen. Der politische Streit um die Inklusion erweckte zuletzt den Eindruck, das Gemeinsame Lernen sei gescheitert und werde jetzt wieder zurückgedreht.

Inzwischen ist klar: Auch die neue NRW-Landesregierung wird die Inklusion an den Schulen weiter ausbauen. Entgegen der öffentlichen Diskussion der vergangenen Monate wäre alles andere eine Überraschung. Inklusion ist kein rot-grünes Thema, sondern eine Frage der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung. Im Bemühen der Integration von Menschen mit Behinderung in die Mitte der Gesellschaft hat sich das deutsche System der Sonderschulen als Sackgasse erwiesen. Die entsprechende Konvention der UNO hat 2007 die CDU-geführte Bundesregierung unterschrieben.

Für den weiteren Aufbau des Gemeinsamen Lernens bleibt noch viel zu tun: Immer noch sind viele Eltern über die Rechte ihrer Kinder auf inklusive Bildung nicht informiert. Weiterlesen »

Pressemitteilung: Sonderschulmoratorium verhindert Doppelbesetzung beim Gemeinsamen Lernen

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Pressemitteilung

Sonderschulmoratorium verhindert Doppelbesetzung beim Gemeinsamen Lernen

Bereits am ersten Tag der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und FDP haben die beteiligten Parteien verkündet, dass alle Sonderschulen in NRW erhalten bleiben sollen. Dies gelte auch für Sonderschulen, die lt. Schulministerium bereits als auslaufend gelten, da ihre Mindestschülerzahl nicht erreicht wird. Dieses sogenannte Moratorium wird die Bildungsqualität für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht verbessern, sondern verschlechtern: Einerseits wird der Mangel an Sonderpädagogen in der „Inklusion“ verschärft. Andererseits werden im Sonderschulbereich Zwergschulen mit zweifelhafter Unterrichtsqualität erhalten.

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat einen bundes- und landesgesetzlich gesicherten Rechtsanspruch auf inklusive Bildung. Das heißt, dass jede Schülerin bzw. jeder Schüler seine bzw. ihre individuelle Förderung im Rahmen der Allgemeinen Schule erhält – nicht nur Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen, sondern ALLE! So sieht es richtigerweise das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Weiterlesen »

Presseerklärung der LAG BW GLGL zum Film "Ich.Du.Inklusion"

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FILM TAUGT NICHT FÜR PAUSCHALKRITIK AN INKLUSION

PRESSEERKLÄRUNG zum Film: Ich.Du.Inklusion - ab 4.5. in den Kinos

Unser Projektteam "Inklusionsbeobachtung und -beratung in Baden-Württemberg" hat den Film gesehen und schreibt dazu folgendes:

"Eine lebendige Dokumentation aus einer lebendigen Klasse in NRW. Viele klagende Erwachsene. Eine tolle Klasse, die viel von Vielfalt und Inklusion verstanden hat. Kinder, die zusammenhalten und zu Freunden geworden sind. Ein Film, der wenig vom inklusiven Unterricht zeigt und schon ein besonderes Setting ausgesucht hat.

Es wurde in einer Klasse gedreht, in der von 21 Kindern 7 Förderbedarf haben, festgestellt oder auch nicht, deshalb auch nur bedingt bei den sonderpädagogischen Ressourcen berücksichtigt wurden. Auch der Einsatz der immerhin drei Integrationshilfen bleibt schwammig. Für die engagierten Lehrer ist das Setting unbefriedigend, für Direktor und Eltern auch. Die Kinder aber leben Inklusion, weil sie jeden Tag das erleben, was sie im Film auch singen: "Ich bin anders. Du auch." Sie werden Freunde, unterstützen sich, sind einander Vorbilder, auch mal genervt voneinander und ehrlich traurig, als ein Schüler, den die Lehrer besonders schwierig finden, die Klasse verlässt.

Inklusion? In vielen Ländern der Welt wäre das eine "ganz normale Klasse", eben mit Kindern, die viel lernen, und mit Kindern, die sich schwer tun oder vom Verhalten her auffällig sind. Freilich keine Klasse, die ein Lehrer alleine bewältigen kann. Weiterlesen »

Pressemitteilung zum Dokumentarfilm ICH.DU.INKLUSION.

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mittendrin e.V. PRESSEMITTEILUNG

Niemand sollte den Film "ICH.DU.INKLUSION." zum Anlass nehmen, den Aufbau inklusiver Bildung stoppen, verlangsamen oder komplett in Frage stellen zu wollen. Gemeinsame Erklärung mit dem Regisseur Thomas Binn

Am 4. Mai startet bundesweit in den Kinos der Dokumentarfilm ICH.DU.INKLUSION. – Wenn Anspruch auf Wirklichkeit trifft. Der Film zeigt den Alltag einer Grundschulklasse von Kindern mit und ohne Behinderung im nordrhein-westfälischen Uedem. In NRW gilt seit dem Schuljahr 2014/15 für Kinder mit Behinderung ein Rechtsanspruch auf inklusive Schule. Dies hat im Land zu einem erbitterten schulpolitischen Streit geführt. Lehrer beklagen dass es nicht genug Personal für inklusive Schulen gibt. Nicht selten kippt in der Debatte aber die berechtigte Forderung nach ausreichend Personal in eine Haltung, Inklusion „gehe“ so nicht und müsse gestoppt oder verlangsamt werden. In diese Richtung argumentieren auch die Oppositionsparteien im laufenden Landtagswahlkampf. Sie ignorieren dabei, dass Inklusion in Nordrhein-Westfalen zwar vielerorts noch nicht gelingt, aber unter den gleichen Rahmenbedingungen in vielen anderen Schulen schon gut gelingt. Dass der Kinostart des Films mitten in die heiße Wahlkampfphase in Nordrhein-Westfalen fällt, birgt die Gefahr, dass er parteipolitisch missbraucht wird. Weiterlesen »

heute Landgericht Köln: Schadenersatz für Sonderbeschulung?

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PRESSEMITTEILUNG

Zerstörte Bildungsbiografie Ehemaliger Sonderschüler verklagt Land NRW

Heute beginnt vor dem Landgericht Köln der Schadenersatz-Prozess von Nenad M. gegen das Land NRW. Der junge Mann, der heute auf dem Weg zum Realschulabschluss ist, hat mehr als 10 Jahre lang bis kurz vor seinem 18. Geburtstag die Sonderschule „Geistige Entwicklung“ besucht – gegen seinen Willen.

Obwohl Nenad schon früh begann, seine Lehrer um einen Wechsel auf eine andere Schule zu bitten, bescheinigte auch die Kölner Sonderschule jedes Jahr wieder, Nenad habe eine geistige Behinderung und müsse auf der Sonderschule bleiben. Dabei hatten sie selbst erkannt, dass bei Nenad M. keine geistige Behinderung vorliegt. Die Beschulung auf der Sonderschule „geistige Entwicklung“ wurde in den Förderplänen mit fehlender Disziplin und sozialen Schwierigkeiten begründet.

Damit haben die zuständigen Sonderpädagogen, die Sonderschule und letztlich auch die Schulaufsicht fortgesetzt gegen nordrhein-westfälisches Schulrecht verstoßen. Dieses sieht mit gutem Grund ein aufwändiges Gutachterverfahren vor, wenn Schüler mit reduziertem Lernstoff unterrichtet werden sollen, oder sogar von den allgemeinen Schulen auf Sonderschulen verwiesen werden. Denn diese Entscheidungen haben dauerhaft weitreichende negative Folgen für den Bildungsabschluss der jungen Menschen und damit für die Chancen im Berufsleben.

Die nordrhein-westfälischen Elternvereine für Gemeinsames Lernen hoffen nun auf das Landgericht Köln. Aus der Schulakte von Nenad M. Weiterlesen »

Offener Brief an Armin Laschet und Christian Lindner verurteilt Anti-Inklusions-Polemik

Karikatur

mittendrin e.V.

PRESSEMITTEILUNG

Anlage: Karikatur, Copyright Silvio Neuendorf, Abdruck frei

Eltern wehren sich gegen Wahlkampfhetze

Offener Brief an Armin Laschet und Christian Lindner verurteilt Anti-Inklusions-Polemik

Auch LAG Selbsthilfe schließt sich an

Immer mehr Eltern in Nordrhein-Westfalen wehren sich gegen die Anti-Inklusions-Polemik. Mit den neu dazu gekommenen Vereinen Bielefelder Familien für Inklusion, der Initiative gemeinsam leben & lernen e.V. Neuss und der AEbK, Arbeitsgemeinschaft der Eltern blinder und sehbehinderter Kinder in Westfalen-Lippe e. V. wenden sich inzwischen 21 Elternvereine in einem Offenen Brief an die Spitzenkandidaten von CDU und FDP für die Landtagswahl. Auch der geschäftsführende Vorstand der LAG Selbsthilfe NRW hat sich der Kritik angeschlossen.

Die Eltern werfen Armin Laschet und Christian Lindner vor, das Thema Inklusion für ihren Wahlkampf zu instrumentalisieren und sich dabei bedenkenlos einer hinterhältigen Polemik zu bedienen. Mit Bildern wie "Inklusion mit der Brechstange", "Förderschulen werden zerschlagen" und "an die Wand gefahren" werde letztlich Stimmung gegen Kinder und Jugendliche mit Behinderung gemacht:

Beispiele:
https://goo.gl/d9YZTp
https://goo.gl/Ui3Sp3

Die Eltern fordern Laschet und Lindner auf, statt zu hetzen, konstruktive Vorschläge für eine gelingende Umsetzung der Inklusion in den Schulen zu machen.

Offener Brief

Inklusion hat viele falsche Freunde
Sehr geehrter Herr Laschet, sehr geehrter Herr Lindner, Weiterlesen »

KINDER ZU UNRECHT IN SONDERSCHULEN?

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PRESSEMITTEILUNG
VON
GEMEINSAM LEBEN - GEMEINSAM LERNEN NRW

KINDER ZU UNRECHT IN SONDERSCHULEN?

ELTERNVERBAND FORDERT ÜBERPRÜFUNG ALLER SONDERSCHULEN

12.12.2016 Der Elternverband Gemeinsam leben – Gemeinsam lernen NRW fordert, alle Sonderschulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit Hilfe einer Sonderkommission zu überprüfen. Der Verband wird von Schulministerin Sylvia Löhrmann beim Verbändegespräch des MSW am Dienstag, dem 13.12.2016 verlangen, dass eine solche „Soko Sonderschule“ bei sämtlichen Schülerinnen und Schülern der Sonderschulen überprüft, ob sie tatsächlich eine Behinderung haben.

Dass in Nordrhein-Westfalen Kinder und Jugendliche mit falschen Diagnosen in Sonderschulen feststecken, hat im Oktober der WDR anhand eines dramatischen Falles aufgedeckt. Der Schüler Nenad M. wurde vor allem wegen fehlender Sprachkenntnisse bei seiner Einschulung fälschlicherweise als geistig behindert eingestuft. Obwohl solche „Förderbedarfe“ laut Rechtslage jedes Jahr überprüft werden müssen, blieb er letztlich insgesamt 11 Jahre in Schulen für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung gefangen. Erst mit Hilfe eines Elternvereins konnte er schließlich kurz vor dem Ende seiner Schulpflicht auf ein Berufskolleg wechseln, wo er inzwischen den Realschulabschluss anstrebt. Nenad M. hat inzwischen das Land NRW auf Schadenersatz verklagt.

Nach der Ausstrahlung des WDR-Films haben sich bei den Elternvereinen zahlreiche weitere Betroffene gemeldet, denen aufgrund falscher Diagnosen der Wechsel an eine allgemeine Schule jahrelang verweigert wurde. Weiterlesen »

OGS Begleitung im Rahmen inklusiver Bildung rechtskräftig bestätigt!

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Wir stellen Ihnen hiermit ein positives rechtskräftiges Urteil zur Ganztagsbetreuung durch einen Integrationshelfer zur Verfügung.

Ein Meilenstein auf dem Weg zu inklusiver Bildung!

Wir danken herzlich der Familie, die diesen Weg beschritten hat, der nun zu diesem überaus ermutigenden und zielführenden Ergebnis geführt hat!

Das Urteil stellen wir hier zum Download zur Verfügung.

Quelle: Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen Bonn e.V.

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