UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist seit dem 29. März 2009 geltendes Recht in Deutschland.
Sie garantiert in Art. 24 jedem behinderten Menschen
das Recht auf Bildung
das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven und hochwertigen Unterricht in Grundschulen und weiterführenden Schulen
das Recht auf notwendige Unterstützung innerhalb der allgemeinen Schulen, so dass jedes Kind seinen individuellen Möglichkeiten voll ausschöpfen und erfolgreich lernen kann
Leider erfolgt die Umsetzung der Konvention in das Schulrecht der Bundesländer nur sehr zögerlich.
Auch mehr als 15 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention erleben wir Eltern nach wie vor eine unglaubliche Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Verpflichtung alle Kinder und Jugendlichen in die Allgemeine Schule einzubeziehen und der Praxis, Kinder mit Behinderungen auszugrenzen und gegen den erklärten Elternwillen Sonderschulen zuzuweisen.
diese Seite muss komplett überarbeitet werden und sehr betonen, dass 15 Jahre noch viel zu viel im Argen liegt
Staatenprüfung,etc.,
Fotos von Steffi in Genf,
Offener Brief, keine Antwort…
Institut für Menschenrechte & andere Vereine, Bundesbehindertenbeauftragter


