Schule
Gemeinsam lernen in NRW: Teilhabe sichern – Vielfalt stärken
In Nordrhein-Westfalen haben alle Kinder – ob mit Behinderung, mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder mit einem Nachteilsausgleich aufgrund chronischer Erkrankungen – das Recht auf Teilhabe und individuelle Förderung. Dieses Recht ist sowohl im Schulgesetz NRW als auch in der UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert.
Grundsätzlich sollen diese Förder- und Unterstützungsangebote an einer Schule des gemeinsamen Lernens ermöglicht werden. Gemeinsames Lernen ist nicht nur ein pädagogisches Konzept, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Modell, das allen Kindern soziale Teilhabe und Bildungschancen eröffnen soll.
Ihr Recht auf Inklusion und Unterstützung
Eltern können ihre Kinder an jeder allgemeinen Schule anmelden. Diese Schulen sind verpflichtet, im Rahmen der Inklusion passende Fördermaßnahmen zu organisieren und gemeinsam mit den Familien nach guten Lösungen zu suchen. Dazu können gehören:
sonderpädagogische Unterstützung
individuelle Assistenz
zusätzliche Fachkräfte
technische Hilfsmittel und Nachteilsausgleiche
räumliche Anpassungen und barrierefreie Zugänge
Vielfalt der Bildungswege – wir begleiten alle Eltern
Wir setzen uns aktiv für eine inklusive Beschulung ein, weil wir überzeugt sind, dass gemeinsames Lernen Kindern Selbstbewusstsein, soziale Kompetenzen und echte Teilhabe ermöglicht.
Gleichzeitig wissen wir, dass jede Familie individuelle Bedürfnisse hat. Manche Kinder profitieren – zeitweise oder dauerhaft – von der Beschulung an einer Förderschule oder auch an einer Klinikschule.
Wichtig ist uns: Unsere Beratung endet nicht an dieser Stelle.
Wir begleiten und beraten alle Eltern, unabhängig davon, für welchen schulischen Weg sie sich entscheiden. Unser Ziel ist es, gemeinsam passende Perspektiven und bestmögliche Unterstützung zu finden.
Mögliche Herausforderungen – gemeinsam Lösungen finden
Es kann vorkommen, dass Eltern im Austausch mit Schulen Unsicherheiten oder Vorbehalte begegnen. Manchmal wird auf die „bessere Förderung“ in einer Förderschule verwiesen oder der reguläre Schulalltag als zu anspruchsvoll dargestellt.
Doch in NRW gilt:
Die Förderung soll zum Kind kommen – nicht das Kind zur Förderung.
Schulen können dafür zusätzliche Ressourcen beantragen. Die Verfahren unterscheiden sich regional, doch die Schulen und Schulämter sind verpflichtet, Eltern zu unterstützen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Wer hilft Ihnen weiter
In NRW stehen Ihnen zahlreiche Ansprechpartner zur Seite:
die Schulpsychologischen Dienste
Beratungsstellen der Schulträger
Inklusionskoordinator*innen
regionale Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung
Und selbstverständlich stehen wir Ihnen mit Rat und Begleitung zur Verfügung – beim Übergang in die Schule, während des Schulbesuchs und auch dann, wenn Sie eine andere Beschulungsform in Betracht ziehen.


